Mitgliedschaft - Angelsportgemeinschaft Eisleben.e.V.

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Angelsportgemeinschaft Eisleben e.V.
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Auszug aus der Satzung der Angelsportgemeinschaft Eisleben e.V.

§ 4 Mitgliedschaft im Verein
 
 
1.  Jeder Verein und jede juristische Person, die diese Satzung anerkennen, kann ordentliches Mitglied des Vereins werden. Über die                      Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit nach Vorlage eines schriftlichen Antrages oder            eines mündlich vorgetragenen Antrages im Rahmen einer Mitgliederversammlung.
 
2.  Beschlüsse, Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen des Vereins sind unmittelbar für alle Vereine als Mitglieder und über sie für die          Mitglieder verbindlich.
 
3.  Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft durch Kündigung, ohne Angabe von Gründen, beenden. Die Kündigung wird zum 31.12. des            jeweiligen Geschäftsjahres wirksam.
 
4.  Bei Feststellen von vereinsschädigendem Verhalten und schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten des § 5 dieser Satzung kann die           Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit den Ausschluss des betreffenden Mitglieds beschließen. Der Beschluss ist per            Einschreiben zuzustellen. Dem betroffenen Mitglied ist zuvor Gelegenheit zu geben, sich zum Vorwurf zu äußern.
 
    Das betroffene Mitglied hat die Möglichkeit, innerhalb 14 Tagen nach Zusendung des Beschlusses über seinen Ausschluss Berufung                  einzulegen. Diese Berufung wird von der Mitgliederversammlung behandelt und mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden.
 
5.  Das Mitgliedsverhältnis wird durch Auflösung des Vereins automatisch beendet.
 
6.  Ausscheidende Mitglieder haben in keinster Weise Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
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letzte Aktualisierung: 01.12.2024
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